Beiträge über BBG
Auch für Einkommensteile oberhalb der BBG erhalten Sie Unilever-Beiträge:
12 % bis zur doppelten BBG und 15 % für Einkommensteile, die
darüber liegen. Oberhalb der BBG gibt es keinen zusätzlichen
Pflichtbeitrag für
Mitarbeiter *Hinweis.
Was passiert mit den Beiträgen?
Beiträge für Einkommen oberhalb der BBG werden von Unilever im
gesicherten Unilever-Sondervermögen
angelegt, in dem Garantiezinsen und
Bonusgutschriften analog zur
Berolina gewährt.
Anliegend finden Sie zwei Rechenbeispiele: